BEDINGUNGEN |
PARKMOBILEBEDINGUNGEN
Parkmobile GmbH -Nutzungsbedingungen
(Stand Februar 2008) 1. Vertragsgegenstand 1.1 Die Parkmobile GmbH, Lindenstraße 12a, 81545 München (im Folgenden „Parkmobile“) betreibt ein System zur Abrechnung von Parkgebühren per Mobiltelefon (im Folgenden der „Dienst“). Mit diesem Dienst können Sie in Städten und Gemeinden, die bereits an das Parkmobile System angeschlossen sind (im Folgenden die „Kommunen“) in besonders ausgewiesenen Parkzonen die Parkgebühren bequem und flexibel mit Ihrem Mobiltelefon abrechnen und per Lastschrift bezahlen. Parkmobile übernimmt dabei in Ihrem Auftrag die Abrechnung der Parkgebühren mit der jeweiligen Kommune. 1.2 Damit Sie den Dienst von Parkmobile nutzen können, ist der Abschluss eines Vertrages zwischen Ihnen und Parkmobile erforderlich, der die rechtlichen Beziehungen zwischen Ihnen und Parkmobile regelt. Dafür gelten ausschließlich die Bestimmungen der vorliegenden Nutzungsbedingungen. 1.3 Die Höhe der Parkgebühren wird von der jeweiligen Kommune festgelegt und kann daher auch von Parkzone zu Parkzone verschieden sein. Ein Anspruch auf einen Parkplatz besteht nicht. Im Übrigen bleiben die rechtlichen Beziehungen zwischen Ihnen und der Kommune, insbesondere bei der Verfolgung von Verkehrsordnungswidrigkeiten von diesem Vertrag unberührt. Bei verhängten Verwarnungs- oder Bußgeldern bleiben weiterhin die zuständigen öffentlichen Stellen Ihr Ansprechpartner. 2. Registrierung und Vertragsschluss 2.1 Voraussetzung für die Nutzung des Dienstes ist die Registrierung als Kunde. Ein Vertrag zwischen Ihnen und Parkmobile kommt erst zustande, wenn die von Ihnen im Rahmen der Registrierung angegebenen Daten von Parkmobile geprüft und akzeptiert wurden. Nach erfolgter Registrierung erhalten Sie von Parkmobile eine Bestätigung per E-Mail, SMS oder Post mit Ihrer Kundennummer zugesandt. 2.2 Für eine erfolgreiche Registrierung ist es erforderlich, dass Sie Parkmobile Ihren Namen, sowie Ihr Geburtsdatum, die vollständige Anschrift, das Kfz-Kennzeichen, Ihre Mobiltelefonnummer und die Angaben zur gewählten Zahlungsoption mitteilen. Sie sind verpflichtet, Parkmobile Änderungen dieser Daten unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Dies gilt insbesondere für Änderungen Ihrer Kontoverbindung. Sie können Ihre Daten auch unmittelbar im geschützten Kundenbereich der Website von Parkmobile ändern. 3. Kundennummer und Plakette 3.1 Nach Abschluss der Registrierung erhalten Sie von Parkmobile einen Benutzernamen und ein persönliches Kennwort mitgeteilt. Mit Benutzernamen und Kennwort können Sie sich auf der Website von Parkmobile in den geschützten Bereich einloggen und dort Ihre persönlichen Angaben aktualisieren und einzelne Parkvorgänge überprüfen. Der Benutzername und Ihr Kennwort dienen zum Nachweis Ihrer Identität. Bitte prägen Sie sich Ihr Kennwort daher gut ein und stellen Sie sicher, dass sie nicht in die Hände von Unbefugten gelangt. 3.2 Nach Abschluss der Registrierung erhalten Sie von Parkmobile per Post eine Plakette zugesandt. Die Plakette ist entsprechend der beigefügten Anleitung auf der rechten unteren Innenseite der Windschutzscheibe deutlich sichtbar anzubringen. Bei einer Kontrolle durch die Parkraumüberwachung ist die Plakette der Hinweis darauf, dass Sie Kunde von Parkmobile sind und statt Parkschein oder Parkuhr das System von Parkmobile nutzen. Anhand Ihres Kennzeichens kann der zuständige Mitarbeiter der Parkraumüberwachung überprüfen, ob Sie für den konkreten Parkvorgang Ihre Parkgebühren über Parkmobile entrichten. 4. Preise und Gebühren Sie bezahlen für die Parkzeit die in der jeweiligen Parkzone geltenden Parkgebühren der Kommune. Darüber hinaus fallen Kosten für die Benutzung des Dienstes gemäß der jeweils geltenden Tarife an, die auf www.parkmobile.de veröffentlicht werden. Parkmobile wird Sie über etwaige Änderungen seiner Tarife per E-Mail oder per SMS unterrichten. 5. Parken mit Parkmobile 5.1 In den Kommunen, die an das Parkmobile System angeschlossen sind, wird mit besonderen Aufkleber oder Hinweisschildern am Parkscheinautomaten in den Parkzonen darauf hingewiesen. Auf diesen Beschilderungen ist jeweils eine Zonenumber vermerkt. 5.2 Die Höhe der Parkgebühren richtet sich jeweils nach den Vorschriften der zuständigen Kommune. 5.3 Bitte achten Sie darauf, Ihre Plakette jederzeit deutlich sichtbar an der Innenseite der Windschutzscheibe anzubringen. Eine korrekte Überprüfung des Parkvorgangs bei Kontrollen durch die Mitarbeiter der kommunalen Parkraumüberwachung ist nur möglich, wenn die Plakette deutlich sichtbar ist und Sie sich gleichzeitig für den Parkvorgang bei Parkmobile angemeldet haben. Nur wenn Sie für den jeweiligen Parkvorgang bei Parkmobile angemeldet sind (vgl. Ziffer 5), entrichten Sie Parkgebühren ordnungemäß. 5.4 Sollte es in einzelnen Fällen vorkommen, dass der Dienst nicht erreichbar ist, so sind Sie dafür verantwortlich, auf die Nutzung der verbleibenden Möglichkeiten zur Entrichtung der fälligen Parkgebühren zurückzugreifen (Parkscheinautomat, Parkuhr). Die Tatsache, dass der Dienst vorübergehend nicht erreichbar ist, entbindet Sie nicht von der Verpflichtung zur Bezahlung der fälligen Parkgebühren. 6. Beginn und Ende des Parkvorgangs 6.1 Um für einen bestimmten Parkvorgang Parkgebühren über Parkmobile zu entrichten, rufen Sie einfach kurz die angegebene Rufnummer von Parkmobile an und geben die Nummer für die Parkzone mit an. Der Dienst bestätigt darauf den Beginn der Parkzeit. Bitte beachten Sie, dass Sie erst mit Erhalt der Bestätigung sicher sein können, dass Sie Parkgebühren über Parkmobile entrichten. Parkmobile ist nicht für Beanstandungen der Parkraumüberwachung verantwortlich, die zwischen dem Anwählen und dem Erhalt der Bestätigung erfolgen. 6.2 Soweit Sie bei Beginn der Parkzeit eine bestimmte Dauer angegeben haben, endet die Parkzeit mit Ablauf dieses Zeitraums. Andernfalls endet die Parkzeit, wenn Sie die Parkzeit beenden oder die zulässige Höchstparkdauer für diese Parkzone erreicht ist. Um die Parkzeit zu beenden, rufen Sie die angegebene Rufnummer ein zweites Mal an. Der Dienst bestätigt darauf die Beendigung des Parkvorganges und teilt zu Ihrer Information die angefallenen Parkgebühren mit. Geht keine Abmeldung bei Parkmobile ein, wird die Parkuhr automatisch nach Ablauf der in der jeweiligen Parkzone zulässigen Höchstparkdauer gestoppt. Sollte es in einzelnen Fällen vorkommen, dass der Dienst nicht erreichbar ist, so sollten Sie sich unverzüglich mit dem Kundendienst von Parkmobile für eine manuelle Beendigung der Parkzeit in Verbindung setzen. 7. Bezahlung 7.1 Parkmobile wird den Betrag an Parkgebühren und zusätzliche Kosten für die Benutzung des Dienstes Ihrem Kundenkonto belasten. In Ihrem Auftrag übernimmt Parkmobile die Bezahlung der Parkgebühren an die Kommune für Sie. Im Gegenzug sind Sie dazu verpflichtet, den jeweiligen Betrag an Parkmobile zu bezahlen. Für Ihre Zahlungspflicht gegenüber Parkmobile ist der sich aus den jeweiligen Anmelde- und Abmeldevorgängen errechnete Wert maßgeblich. Ihre Zahlungspflicht entsteht unmittelbar mit der jeweiligen Beendigung der Parkzeit gem. Ziffer 5.2 bzw. mit Erreichen der zulässigen Höchstparkdauer. 7.2 Sie haben die Möglichkeit, die Daten über von Ihnen über Parkmobile abgewickelten Parkvorgängen im geschützten Bereich der Website von Parkmobile für die Dauer von einem Jahr einzusehen. Im Anschluss sind lediglich die kumulierten Umsätze abrufbar. Einwendungen gegen Buchungen auf Ihrem Kundenkonto können Sie nur innerhalb von einem Monate nach dem jeweiligen Parkvorgang schriftlich bei Parkmobile geltend machen. Nach Ablauf dieser Frist gilt der Stand als von Ihnen genehmigt. 7.3 Parkmobile wird die Forderungen auf Bezahlung der Parkgebühren jeweils unmittelbar nach Entstehung an die DVB LogPay GmbH, Eschborn abtreten. Die DVB LogPay GmbH übernimmt den Einzug der Forderungen. 7.4 Die angefallenen Parkgebühren werden gesammelt per Lastschrift von Ihrem bei der erstmaligen Registrierung angegeben Bankkonto eingezogen. In der Regel geschieht dies einmal im Monat. Bei höherem Gebührenaufkommen kann der Einzug der Parkforderungen auch werktäglich erfolgen. 7.5 Bei Zahlung per Lastschrift haben Sie stets für eine ausreichende Deckung Ihres Bankkontos zu sorgen. Sollte eine Lastschrift unberechtigt von Ihnen zurückgegeben werden oder der Einzug der Forderung bei Ihrem Kreditinstitut aus von Ihnen zu vertretenden Gründen - insbesondere wegen unzureichender Deckung - scheitern, so sind Sie verpflichtet für ausreichend Deckung zu sorgen, sodass neben dem ausstehenden Betrag auch der Ersatz einer Rücklastschriftgebühr in Höhe von derzeit jeweils EUR 6,25 sowie der Fremdgebühren Ihrer Bank spätestens nach 14 Werktagen von DVB LogPay erneut vorgenommen werden kann. Selbstzahlungen werden nur akzeptiert, wenn der gesamte Forderungsbetrag inklusive der vorgenannten Gebühren unter Angabe Ihrer Mobilfunknummer im Verwendungszweck erfolgreich überwiesen wurde. Die Angabe Ihrer Mobilfunknummer ist zwecks Zuordnung Ihrer Zahlung zwingend erforderlich. 7.6 Scheitert eine Zahlung, so wird Ihr Kundenkonto automatisch gesperrt, bis die offene Forderung zuzüglich der gemäß Absatz 2 angefallener Gebühren von Ihnen vollständig beglichen wurde. 7.7 Die Aufrechnung ist Ihnen nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen erlaubt. 8. Haftung Parkmobile ist um eine bestmögliche Verfügbarkeit des Dienstes bemüht, kann jedoch keinerlei Haftung bei Ausfällen oder Beeinträchtigungen des Dienstes oder dessen Verfügbarkeit übernehmen. Bitte beachten Sie, dass insbesondere der Erhalt von SMS außerhalb des Einflussbereichs von Parkmobile liegt. 9. Kündigung, Vertragsbeendigung 9.1 Sie haben die Möglichkeit, den Vertrag mit Parkmobile jederzeit und ohne Einhaltung einer Frist schriftlich zu kündigen. 9.2 Parkmobile behält sich vor, den Vertrag mit Ihnen jederzeit mit einer Frist von 2 Wochen durch schriftliche Erklärung oder per E-Mail an die von Ihnen zuletzt angegebene Anschrift bzw. E-Mail-Adresse zu kündigen. 10. Datenschutz 10.1 Für die Registrierung und Nutzung des Parkmobile Services ist es erforderlich, dass Sie einige personenbezogenen Daten angeben (insbesondere Name, Geburtsdatum, vollständige Anschrift, Kfz-Kennzeichen, Mobiltelefonnummer und Kontoverbindung). Parkmobile wird diese Daten ebenso wie die bei den Parkvorgängen anfallenden personenbezogenen Daten (insbesondere Parkbeginn und -ende, Parkzone, Parkgebühren) nur in Übereinstimmung mit den einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften verarbeiten und nutzen. 10.2 Für die Zahlungsabwicklung setzt Parkmobile die DVB LogPay als Dienstleister ein. Parkmobile wird die erforderlichen personenbezogenen Daten zum Zwecke der Abwicklung des Forderungseinzugs an DVB LogPay übermitteln. 10.3 Parkmobile wird Ihre Daten zur Nutzung des Parkmobile Dienstes zum Zwecke der Überprüfung der Parkvorgänge jeweils im Einzelfall auch an die zuständigen Behörden übermitteln, so dass diese nachprüfen können, ob das von Ihnen geparkte Fahrzeug über Parkmobile zum fraglichen Zeitraum angemeldet ist. 10.4 Sollten Sie Ihren Vertrag mit Parkmobile kündigen, so werden Ihre personenbezogenen Daten sowie die gespeicherten Parkvorgänge nach Ausgleich von offenen Forderungen gelöscht bzw. gesperrt. 11. Änderungen der Nutzungsbedingungen Parkmobile behält sich vor, diese Nutzungsbedingungen zu ändern. Änderungen werden Ihnen schriftlich, per E-Mail oder Handy bekannt gegeben. Änderungen gelten als genehmigt, wenn Sie das Angebot von Parkmobile nach Mitteilung der Änderung weiterhin nutzen. Änderungen gelten auch dann als genehmigt, wenn Sie nicht innerhalb von sechs Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen schriftlich Widerspruch erklärt hat. 12. Teilnichtigkeit Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Die unwirksame Bestimmung soll dann durch eine solche wirksame ersetzt werden, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Dies gilt auch, falls sich diese Nutzungsbedingungen als lückenhaft erweisen. 13. Anwendbares Recht Diese Nutzungsbedingungen und die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und Parkmobile unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Soweit Sie Kaufmann sind, ist München ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertrag. |